Jobcenter Ostalbkreis

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Das Jobcenter Ostalbkreis nimmt als sogenannte „Optionskommune“ die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) in eigener Zuständigkeit wahr. Junge Menschen zwischen 15 und 25 Jahren gehören zu den wichtigsten Zielgruppen des Jobcenters.

Team Jugendliche unter 25 Jahren (U25):  Unser Team der Integrationsberater kümmert sich um Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II erhalten. Wir unterstützen Dich bei der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz, zeigen aber auch Überbrückungswege auf, wenn es nicht gleich mit einer Ausbildung klappt.

Du wohnst im Ostalbkreis, bist unter 25 Jahre alt, erhält vielleicht sogar schon Arbeitslosengeld II und brauchst Unterstützung bei der Suche nach einer passenden Ausbildung? Unsere Mitarbeiter stehen für Fragen jederzeit zur Verfügung.

Jobcenter Ostalbkreis

Landratsamt Ostalbkreis
Jobcenter Ostalbkreis
Geschäftsstelle Aalen
Dienstgebäude:
Hopfenstraße 65
73430 Aalen
Telefon: 07361 980-0

E-Mail: jobcenter@ostalbkreis.de

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz (UStG):
DE 144 630 971

Geschäftsführung: Thomas Koch

Urheberrecht
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Quelle: eRecht24: https://www.e-recht24.de/

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