Stadt Schwäbisch Gmünd

Erzieher
(w/m/d)

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

In der Ausbildung zum Erzieher (m/w/d) wird Dir fachliches Grundlagenwissen und methodische sowie praktische Fähigkeiten für die Erziehung des Klein- und Schulkindes, eng an die Praxis geknüpft, vermittelt und befähigt insbesondere zur verantwortlichen Erziehungs- und Bildungsarbeit in Kindergarten, Hort, Kindertagesstätte, Kinderhaus, Kinderdorf und anderen Einrichtungen.

Die Fachschulen für Sozialpädagogik bieten unterschiedliche Ausbildungsformen an.

Die klassische Ausbildung dauert in der Regel 4 Jahre. Dies gliedert sich wie folgt:

  • ein einjähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik,
  • eine zweijährige schulische Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik,
  • ein einjähriges, durch die Fachschule begleitetes berufsbezogenes Berufspraktikum (Anerkennungspraktikum) in einer sozialpädagogischen Einrichtung.

Hierbei bieten wir in unseren zahlreichen Kindertagesstätten Block-Praktika sowie im letzten Ausbildungsjahr das Anerkennungspraktikum/Berufspraktikum an.

Die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) dauert 3 Jahre – Theorie und Praxis im Wechsel: In dieser Form finden über drei Jahre hinweg jede Woche 2 bzw. 3 Schultage pro Schuljahr (abhängig von der jeweiligen Kursstufe) statt. An den anderen Tagen arbeitest Du durchgängig in sozialpädagogischen Einrichtungen.

 

AUSBILDUNGSDAUER

Die praxisintegrierte Ausbildung dauert 3 Jahre.

Die vollschulische Ausbildung dauert 4 Jahre. Hierbei besucht man zunächst für ein Jahr das Berufskolleg als Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung. Dieses Jahr ist gegliedert in 1/3 Praxis sowie 2/3 Unterricht. Daraufhin folgt eine Abschlussprüfung.

Nach bestandenem einjährigen Berufskolleg folgt die zweijährige Ausbildung an der Fachschule. Diese schließt man mit einem Examen ab. Zusätzlich kann mit der Belegung des Fachs Mathematik in der Fachschule die allgemeine Fachhochschulreife erworben werden. Im Anschluss an die Fachschule erfolgt das einjährige Berufspraktikum (Anerkennungspraktikum) mit dem die staatliche Anerkennung als Erzieher (m/w/d) erlangt wird.

Die Schule entscheidet über die Aufnahme durch eine Auswahlprüfung und informiert rechtzeitig über deren Art und Termin.

GEHALT

Während der PiA-Ausbildung erhältst Du eine Ausbildungsvergütung nach TVAöD – Pflege (Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes Besonderer Teil Pflege) in Höhe von zurzeit monatlich (brutto)
1. Ausbildungsjahr: 1.140,69 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.202,07 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.303,38 Euro

Zusätzlich kannst Du monatlich eine vermögenswirksame Leistung bis zu 13,29 € erhalten.

 

Während des Anerkennungspraktikums/Berufpraktikums

zum Erzieher (m/w/d) erhältst Du eine Vergütung von zurzeit monatlich 1.602,02 Euro (brutto),

zum Kinderpfleger (m/w/d) 1.545,36 Euro

nach TVPöD (Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes).

BERUFSSCHULE

Du besuchst eine Fachschule für Sozialpädagogik.
Hierbei ist eine gesonderte Bewerbung bei der Fachschule notwendig. Weitere Informationen zur Fachschule und dem Bewerbungsverfahren für einen Schulplatz sind unter folgender Homepage zu finden: www.soziale-berufe-ostalb.de

DU SOLLTEST ERZIEHER (M/W/D) WERDEN, WENN…

  • Du geduldig bist
  • Du Kreativität mitbringst
  • Du Freude am Umgang mit Kindern hast

DU SOLLTEST AUF KEINEN FALL ERZIEHER (M/W/D) WERDEN, WENN…

  • Du eine ungeduldige Peron bist
  • Du kein Durchsetzungsvermögen hast
  • Du bei Stress nicht ruhig bleiben kannst

 

 

Anforderung

SCHULABSCHLUSS

kein Abschluss
no
Hauptschulabschluss
no
Mittlerer Bildungsabschluss
yes
Fachabitur
yes
allg. Abitur
yes

Voraussetzung für die Aufnahme an einer Fachschule für Sozialpädagogik für die PiA sind unter anderem

  • der erfolgreiche Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes
  • der Realschulabschluss, die Fachschulreife oder das Versetzungszeugnis in die Klasse oder Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums, in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums im achtjährigen Bildungsgang

 

 

In Kooperation mit: