Landratsamt Ostalbkreis

Beamte im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst
(w/m/d)

AUSBILDUNGS- UND BERUFSINHALT

Schwerpunkt der Tätigkeit im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst ist die Anwendung von Gesetzen. Beamte im mittleren
nichttechnischen Verwaltungsdienst müssen die
jeweilige Rechtslage kennen und die entsprechenden Maßnahmen umsetzen. Das können
für den Bürger belastende (Entzug der Fahrerlaubnis), wie auch begünstigende Maßnahmen
(Erteilung einer Baugenehmigung) sein. Wenn
ein Gesetz Entscheidungsspielräume zulässt,
sollten sie diese nutzen können – kreativ,
engagiert, kritisch und zum Wohle der Bürger.
Es wird erwartet, dass sie nach Abschluss
der Ausbildung in der Lage sind, sich in die
verschiedensten Aufgabengebiete einzuarbeiten.

AUSBILDUNGSDAUER
2 Jahre

AUSBILDUNGSABLAUF

Die praktische Ausbildung erfolgt bei den
verschiedenen Geschäftsbereichen des Landratsamtes in Aalen (z. B. Personal, Soziales,
Sicherheit und Ordnung, Baurecht und Naturschutz, Kämmerei, Gesundheit).
Sofern es der Wohnort der Auszubildenden zulässt, ist auch eine Zuteilung zu unseren Außenstellen in Schwäbisch Gmünd und Ellwangen
möglich.
Die Auszubildenden lernen dabei die vielfältigen
Aufgaben einer kommunalen Verwaltung in der
Praxis kennen.
Ergänzend dazu ist die Kaufmännische
Berufsschule in Ellwangen zu besuchen
(Blockunterricht). Im zweiten Jahr der Ausbildung
besuchen die Auszubildenden 6 Monate die
Staatliche Verwaltungsschule in Esslingen.

PRÜFUNGEN

Zum Ende der zweijährigen Ausbildung ist im
Juli die schriftliche Staatsprüfung, im September
die mündliche Staatsprüfung abzulegen.

AUSBILDUNGSVERGÜTUNG

Beamte auf Widerruf erhalten während der gesamten Ausbildung Anwärterbezüge. Die Bruttobezüge betragen seit Juli 2018 monatlich 1.192,89 €. Zusätzlich werden monatlich vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 13,29 € gewährt.

 

 

Anforderung

SCHULABSCHLUSS

kein Abschluss
no
Hauptschulabschluss
no
Mittlerer Bildungsabschluss
yes
Fachabitur
yes
allg. Abitur
yes

  • Mittlere Reife
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder
    die Staatsangehörigkeit eines anderen
    Mitgliedstaates der EU
  • gesundheitliche Eignung

 

 

In Kooperation mit: